
Technologieoffenheit verspricht Zukunftsfähigkeit
In der Verwaltungsvereinbarung wird gefordert, dass zu beschaffende digitale Infrastrukturen grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein sollen.*2
Unsere Lösung ist Hersteller- und plattformunabhängig
Unsere Lösung, bestehend aus Experiment, digitalem Messgerät und den digitalen Versuchsanleitungen Lab Docs, ist technologieoffen.
Unsere Lösung funktioniert:
- auf jedem Tablet, Smartphone, PC oder Laptop
- jeglicher Hersteller
Entscheiden Sie, ob Sie sich lieber als Tablet-Klasse oder Laptop-Klasse ausrichten. In jedem Fall ermöglicht unsere Lösung Bring-your-own-Device problemlos. Zudem ist Ihre Investition auf die Zukunft ausgerichtet. Bedenken Sie, dass mobile Endgeräte eine begrenzte Lebensdauer haben. So kann es schnell im Laufe der Zeit zu einem Mix an Geräten, Betriebssystemen und Versionen in der Klasse/Schule kommen. Durch die Technologieoffenheit funktioniert unsere Lösung einfach weiterhin. Neue Investitionen oder auch Erweiterungen sind nicht notwendig. Ebenso entfällt ein aufwändiges Installieren oder Konfigurieren.
- plattformunabhängig
- unter Windows/Linux/MacOS/Android/iOS nutzbar
- nur ein gängiger Browser wird benötigt, keine weiteren Installationen von Programmen oder Apps notwendig
Auch in Bezug auf die Softwareplattform lassen wir Ihnen die freie Wahl. Und sollten Sie in Zukunft feststellen, dass ein anderes Betriebssystem für Sie doch besser geeignet ist, stehen Sie vor keiner Neuanschaffung, sondern nutzen unsere Lösung einfach weiter.
Digitale Arbeitsgeräte für die technisch- und naturwissenschaftliche Bildung sind förderfähig
(§3 Abs. 1 Nr. 5 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).*1
Ja, ich möchte eine Beratung
Eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist ein pädagogisches Konzept jeder Schule, das danach in notwendige technische Ausstattung übersetzt wird. Hierbei möchten wir Sie mit Anregungen und unserer Erfahrung unterstützen.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten, wie Sie die MINT-Fächer, die explizit in der Verwaltungsvereinbarung erwähnt wurden, im Medienkonzept integrieren.
*1 Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, ob der Schule im Einzelfall die staatliche Förderung gewährt wird, liegt bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde der einzelnen Bundesländer; es besteht insoweit kein Rechtsanspruch hierauf gegenüber der LD DIDACTIC GmbH.
*2 §3 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024