Sicherheit
Strahlenschutz und Freigrenzenpräparate

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen wird über die Strahlenschutzverordnung (StrLSchV) durch die RiSU geregelt. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).
Experimentieren mit Radioaktivität
als Schülerversuch

Entdecken Sie unseren Schülerexperimentiersatz des neuen Schülerversuchs-Systems Science Lab im Bereich Physik.
Mit dem Gerätesatz Science Lab Radioaktivität RA können alle lehrplangeforderten Schülerversuche in der SEK II zum Thema Umweltradioaktivität durchgeführt werden.
Die Schülerinnen und Schüler können z.B. Versuche zum Nachweis radioaktiver Strahlen durchführen oder den Einfluss eines Magnetfeldes auf radioaktive Strahlung untersuchen.
Klicken Sie HIER zum Produkt (207 151S).
- ganz ohne bürokratischen Aufwand erhältlich
- Erweiterbar um den Knopfstrahler (Strahlenschutz durch verglastes Uran). Bei einem Kauf von beispielsweise 30 Knopfstrahlern befindet man sich immer noch unterhalb der Freigrenze.
Klicken Sie HIER zum Produkt (559 460).
als Demonstrationsversuch

Entdecken Sie unsere Demonstrationsversuche zum Thema Radioaktivität.
HIER gelangen Sie zur Übersicht unserer verschiedenen Versuche aus dem Bereich.
Es gibt Freigrenzenpräparate, Präparate mit Bauartzulassung und genehmigungsbedürftige Präparate.
Bei Fragen zu dem Thema Strahlenschutz und Freigrenzenpräparate beraten wir Sie gerne.
Schreiben Sie uns Ihre Fragen ganz einfach per E-Mail. Klicken Sie HIER.
Erneute Bauartzulassung für das LEYBOLD Röntgengerät nach RöV 2017

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN 2017 ERFÜLLT:
DAS BFS HAT DIE BAUARTZULASSUNG FÜR DAS LEYBOLD RÖNTGENGERÄT ALS SCHULRÖNTGENGERÄT UND VOLLSCHUTZGERÄT UNTER BFS 05/07 V/SCH RÖV VERLÄNGERT.
Nach einer Überprüfung des LEYBOLD Röntgengerätes entsprechend den Vorgaben der aktuellen Röntgenverordnung und Vorschriften über die Bauart einer Schulröntgeneinrichtung durch die PTB, hat das BfS die Zulassung verlängert.
Damit erwerben Sie mit dem LEYBOLD Röntgengerät ein Schulröntgengerät und Vollschutzgerät, dem die Behörde bescheinigt, dass seine Sicherheitseinrichtungen zuverlässig, normgerecht und auf neuestem Stand sind.
Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie HIER.