
DigitalPakt Schule:
Förderung für die Naturwissenschaften
Digitale Arbeitsgeräte sind neben der Förderung von IT-Infrastrukturen, WLAN, Anzeigengeräten und mobilen Endgeräten förderfähig (§3 Abs. 1 Nr. 5 Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024). Explizit wird in diesem Zusammenhang die technisch-naturwissenschaftliche Bildung erwähnt. Doch was genau sind "digitale Arbeitsgeräte"? Die förderfähigen Investitionen werden teilweise in den Förderbekanntmachungen der einzelnen Bundesländer spezifiziert. So führt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem digitale Messwerterfassungssysteme sowie digitale Sensoren zur Erfassung und Auswertung von Messdaten als Beispiele für digitale Arbeitsgeräte an.*1
Nutzen Sie die Fördermittel und gestalten Sie den naturwissenschaftlichen Unterricht der Zukunft mit.
Basierend auf den digitalen Arbeitsgeräten Mobile-CASSY 2 WLAN für Schülerversuche, Sensor-CASSY 2 + WLAN-Adapter für Demonstrationsversuche und der CASSY-Sensorenfamilie bietet die LD DIDACTIC eine Lösung für das Experimentieren mit Tablets und Laptops in den MINT-Fächern.*²
Eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist ein technisch-pädagogisches Konzept jeder Schule. Hierbei möchten wir Sie mit Anregungen und unserer Erfahrung unterstützen.
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Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule ist von Bund und Ländern im Mai unterzeichnet worden. Damit stehen die konkreten Förderbedingungen für die IT-Systeme und die Vernetzung von Schulen fest. Jetzt geht es um die Erstellung von Medienkonzepten und die daraus resultierenden technischen Anforderungen und Fortbildungen.
Tablets und Smartphones alleine realisieren noch keinen digitalen Unterricht. Für eine sinnvolle Unterrichtsgestaltung und damit auch bei Überlegungen zum Medienkonzept kommen Fragen auf, wie zum Beispiel:
- wie bereite ich meinen Unterricht vor?
- wie vermittle ich meinen Schülern die unterschiedlichen Themen?
- welchen Mehrwert bietet der Einsatz digitaler Medien in meinem experimentellen, digitalen Unterricht?
- wie können meine Schüler digitale Medien und Arbeitsgeräte in Experimenten nutzen?
- wie kombiniere ich das Erlernen experimenteller Kompetenzen mit den Medienkompetenzen?
- wie binde ich meine Schüler interaktiv in Demonstrationsversuche ein?
- wie kann ich eine digitale Auswertung auch als Hausaufgabe ermöglichen?
Die Antworten auf diese Fragen enthalten neben mobilen Endgeräten auch immer spezielle digitale, didaktische Inhalte als auch digitale Arbeitsgeräte.
Als Fachlehrer bzw. Sammlungsleiter gestalten Sie nicht nur den Unterricht von heute, sondern stellen nun auch die Weichen für den naturwissenschaftlichen Unterricht der Zukunft. Dabei möchten wir Sie unterstützen.
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Eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist ein pädagogisches Konzept jeder Schule, das danach in notwendige technische Ausstattung übersetzt wird. Hierbei möchten wir Sie mit Anregungen und unserer Erfahrung unterstützen.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten, wie Sie die MINT-Fächer, die explizit in der Verwaltungsvereinbarung erwähnt wurden, im Medienkonzept integrieren.
*1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen· und in Regionen, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung, Nummer 2.2
*2 Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, ob der Schule im Einzelfall die staatliche Förderung gewährt wird, liegt bei der jeweiligen Bewilligungsbehörde der einzelnen Bundesländer; es besteht insoweit kein Rechtsanspruch hierauf gegenüber der LD DIDACTIC GmbH.